Allgemeine Geschäftsbedingungen
SWIFTGREEN OG · Agenturleistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Online-Marketing und Automatisierung · Fassung: August 2026
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote der SWIFTGREEN OG, Gressenberg 34b, 8541 Bad Schwanberg (nachfolgend „Agentur“), gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2. Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich neuerlich auf sie verwiesen wird.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.4. Individuell schriftlich getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Angebote gelten, sofern nichts anderes angegeben ist, 30 Tage ab Ausstellungsdatum.
2.2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers und deren Annahme durch die Agentur zustande. Als Schriftform gilt auch die Übermittlung per E-Mail sowie die elektronische Freigabe eines Angebots.
2.3. Die Agentur ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Inhalte gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder mit den Grundsätzen der Agentur unvereinbar sind.
2.4. Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, jedoch ohne Gewähr im Sinne des § 1170a ABGB. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
3. Leistungsumfang
3.1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder einem gesonderten Leistungsverzeichnis. Nicht ausdrücklich genannte Leistungen sind nicht geschuldet.
3.2. Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und ist in der Wahl der eingesetzten Mittel, Technologien und Gestaltungsansätze frei, soweit keine abweichenden Vorgaben vereinbart wurden.
3.3. Änderungs- und Erweiterungswünsche nach Auftragserteilung werden gesondert nach Aufwand verrechnet und können vereinbarte Termine verschieben. Enthalten sind, sofern nicht anders vereinbart, zwei Korrekturschleifen; darüber hinausgehende Änderungen werden zum jeweils gültigen Stundensatz abgerechnet.
3.4. Die Agentur schuldet – ausgenommen bei ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung – ein sorgfältiges Tätigwerden, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Dies gilt insbesondere für Leistungen der Suchmaschinenoptimierung, der Suchmaschinen- und Social-Media-Werbung sowie der Reichweiten- und Leadgenerierung, deren Ergebnis maßgeblich von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs der Agentur abhängt (Algorithmen, Wettbewerbsumfeld, Plattformrichtlinien, Marktentwicklung).
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Inhalte, Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten und Informationen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form kostenfrei zur Verfügung.
4.2. Der Auftraggeber sichert zu, dass er über sämtliche erforderlichen Nutzungs-, Marken-, Urheber- und sonstigen Rechte an den beigestellten Inhalten verfügt und deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Die Agentur ist zu einer diesbezüglichen Prüfung nicht verpflichtet.
4.3. Der Auftraggeber hält die Agentur hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter, die aus der Verwendung beigestellter Inhalte oder aus Weisungen des Auftraggebers resultieren, schad- und klaglos. Dies umfasst auch die Kosten zweckentsprechender Rechtsverfolgung.
4.4. Freigaben, Korrekturen und Rückmeldungen erfolgen innerhalb der vereinbarten, mangels Vereinbarung innerhalb angemessener Frist. Verzögerungen aus der Sphäre des Auftraggebers verlängern vereinbarte Termine entsprechend und berechtigen die Agentur, nachweislich entstandenen Mehraufwand zu verrechnen.
4.5. Reagiert der Auftraggeber auf eine schriftliche Aufforderung zur Mitwirkung binnen 30 Tagen nicht, ist die Agentur berechtigt, das Projekt als bis zum erreichten Stand erbracht abzurechnen und den Auftrag ruhend zu stellen. Eine Wiederaufnahme kann eine neuerliche Terminplanung sowie einen Wiederaufnahmeaufwand erfordern.
5. Termine
5.1. Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Alle sonstigen Angaben sind unverbindliche Richtwerte.
5.2. Ereignisse höherer Gewalt sowie unvorhersehbare, von der Agentur nicht zu vertretende Umstände (insbesondere Ausfälle von Providern, Plattformen oder Schnittstellen, behördliche Maßnahmen, Arbeitskampfmaßnahmen, Pandemien, Cyberangriffe) verlängern vereinbarte Fristen um die Dauer der Behinderung.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1. Alle Preise verstehen sich in Euro und – bei Verträgen mit Unternehmern – zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern ausgewiesene Preise sind Endpreise inklusive Umsatzsteuer.
6.2. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Agentur berechtigt, bei Projektaufträgen 50 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung als Anzahlung sowie den Restbetrag nach Fertigstellung in Rechnung zu stellen. Bei Projekten mit einer Laufzeit über acht Wochen ist eine Abrechnung nach Projektfortschritt zulässig.
6.3. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto.
6.4. Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB sowie eine Pauschale für Betreibungskosten von EUR 40,00 gemäß § 458 UGB verrechnet. Darüber hinausgehende, notwendige und zweckentsprechende Mahn- und Inkassokosten sind zu ersetzen. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz 4 % p. a. gemäß § 1000 ABGB; Betreibungskosten werden nur in angemessener, tatsächlich entstandener Höhe verrechnet.
6.5. Die Agentur ist bei Zahlungsverzug nach vorheriger schriftlicher Ankündigung und Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum Einlangen der Zahlung einzustellen und laufende Dienste auszusetzen.
6.6. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter, von der Agentur nicht anerkannter Mängel oder sonstiger Gegenansprüche zurückzuhalten oder aufzurechnen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nicht bei gerichtlich festgestellten, anerkannten oder im Zusammenhang mit der Gegenforderung stehenden Ansprüchen.
6.7. Barauslagen, Fremdleistungen, Lizenz-, Hosting- und Mediakosten sind im Honorar nicht enthalten und werden gesondert weiterverrechnet.
7. Fremdleistungen, Media- und Lizenzkosten
7.1. Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Dritte (Subunternehmer, Freelancer, Dienstleister) heranzuziehen. Die vertraglichen Ansprüche des Auftraggebers bestehen ausschließlich gegenüber der Agentur.
7.2. Werbebudgets (insbesondere für Google Ads und Meta Ads) sowie Kosten für Lizenzen, Bilddatenbanken, Schriftarten, Plugins, Domains, Hosting und sonstige Drittanbieterleistungen trägt der Auftraggeber. Sofern die Abrechnung nicht direkt zwischen Auftraggeber und Anbieter erfolgt, ist die Agentur berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen.
7.3. Änderungen der Preise, Bedingungen, Richtlinien oder Funktionsumfänge von Drittanbietern liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur. Wird eine vereinbarte Leistung dadurch unmöglich oder unzumutbar, sind die Parteien zur Anpassung der betroffenen Leistung verpflichtet.
8. Urheber- und Nutzungsrechte
8.1. Sämtliche von der Agentur erbrachten Leistungen, insbesondere Entwürfe, Layouts, Grafiken, Texte, Konzepte, Quellcode, Skripte, Automatisierungsabläufe und Dokumentationen, bleiben – auch bei Weitergabe – geistiges Eigentum der Agentur beziehungsweise der jeweiligen Urheber.
8.2. Der Auftraggeber erwirbt nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts eine Werknutzungsbewilligung im Umfang des vertraglich vereinbarten Verwendungszwecks. Ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung erfolgt die Einräumung räumlich unbeschränkt, zeitlich für die Dauer der Nutzung, jedoch nicht ausschließlich und nicht übertragbar.
8.3. Jede über den vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung – insbesondere Bearbeitung, Weitergabe an Dritte, Verwendung in anderen Medien oder für andere Marken – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur und ist gesondert zu vergüten.
8.4. Nicht ausgeführte, abgelehnte oder nicht bezahlte Entwürfe dürfen vom Auftraggeber weder genutzt noch verwertet werden und sind auf Verlangen zurückzustellen oder zu löschen.
8.5. Eingesetzte Standardkomponenten Dritter (Open-Source-Bibliotheken, Themes, Plugins, Stockmaterial) unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Der Auftraggeber verpflichtet sich zu deren Einhaltung.
8.6. Die Agentur ist berechtigt, in der Fußzeile der erstellten Website einen dezenten Hinweis auf ihre Urheberschaft samt Verlinkung anzubringen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
9. Eigenwerbung und Referenzen
9.1. Die Agentur ist berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen unter Nennung des Namens und Verwendung des Logos des Auftraggebers zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu nutzen (insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Medien und in Präsentationen).
9.2. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen. Bereits erfolgte Veröffentlichungen werden in diesem Fall innerhalb angemessener Frist entfernt, soweit dies technisch und wirtschaftlich zumutbar ist.
10. Laufende Leistungen, Wartung und Kündigung
10.1. Verträge über wiederkehrende Leistungen (insbesondere Wartung, Betreuung, Hosting, Kampagnenmanagement) werden, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
10.2. Solche Verträge können von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Bereits geleistete Entgelte für den laufenden Zeitraum werden nicht rückerstattet.
10.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor bei Zahlungsverzug trotz Nachfristsetzung, bei nachhaltiger Verletzung von Mitwirkungspflichten oder bei Verlangen rechtswidriger Leistungen.
10.4. Nach Beendigung eines Wartungsvertrages entfallen sämtliche Betreuungs-, Update- und Sicherheitsleistungen. Für Schäden, die daraus resultieren, dass Aktualisierungen unterbleiben, haftet die Agentur nicht.
11. Gewährleistung
11.1. Die Agentur gewährleistet die vertragsgemäße Erbringung ihrer Leistungen. Geringfügige Abweichungen in Farbdarstellung, Schriftrendering oder Layout, die auf unterschiedliche Endgeräte, Betriebssysteme oder Browserversionen zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel dar.
11.2. Unternehmer haben erbrachte Leistungen unverzüglich nach Übergabe zu prüfen und erkennbare Mängel binnen 14 Tagen schriftlich und konkret zu rügen (§ 377 UGB). Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
11.3. Gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistungsfrist auf zwölf Monate ab Übergabe verkürzt; das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen. Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
11.4. Die Agentur ist zunächst zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist berechtigt. Erst wenn diese fehlschlägt, stehen die weiteren gesetzlichen Behelfe zu.
11.5. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, die auf vom Auftraggeber oder Dritten vorgenommene Änderungen, auf unsachgemäße Bedienung, auf beigestellte Inhalte, auf Änderungen von Drittsystemen oder auf unterlassene Aktualisierungen zurückzuführen sind.
12. Haftung
12.1. Die Agentur haftet gegenüber Unternehmern nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – ausgenommen bei Personenschäden – ausgeschlossen.
12.2. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust, Reputationsschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
12.3. Die Haftung der Agentur ist gegenüber Unternehmern der Höhe nach mit dem Nettoauftragswert des betroffenen Auftrags, bei Dauerschuldverhältnissen mit dem Jahresentgelt des betroffenen Vertrages, begrenzt.
12.4. Schadenersatzansprüche von Unternehmern sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.
12.5. Die Agentur haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, die vom Auftraggeber beigestellt oder freigegeben wurden, insbesondere nicht in wettbewerbs-, marken-, urheber- oder datenschutzrechtlicher Hinsicht. Eine rechtliche Prüfung schuldet die Agentur nur bei ausdrücklicher, gesonderter Beauftragung; sie erbringt keine Rechtsberatung.
12.6. Die Agentur haftet nicht für Ausfälle, Sperren, Richtlinienänderungen oder Kontodeaktivierungen durch Drittanbieter (insbesondere Hosting-Provider, Google, Meta, Zahlungs- und Automatisierungsdienste).
12.7. Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, sofern nicht eine Backup-Leistung ausdrücklich vereinbart wurde.
12.8. Sämtliche Haftungsbeschränkungen dieses Punktes gelten nicht gegenüber Verbrauchern, soweit sie gesetzlich unzulässig sind; insbesondere bleibt die Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
13. Datenschutz und Geheimhaltung
13.1. Beide Vertragsteile verpflichten sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Soweit die Agentur im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
13.2. Der Auftraggeber ist als Verantwortlicher für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitungen selbst verantwortlich, insbesondere für rechtskonforme Datenschutzhinweise, Einwilligungen und Consent-Einstellungen auf seinen Onlineauftritten.
13.3. Beide Vertragsteile verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
13.4. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und nach Abschluss der Zusammenarbeit vom Auftraggeber zu ändern.
14. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt befreien die Vertragsteile für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, ist jeder Vertragsteil berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; bereits erbrachte Teilleistungen sind abzugelten.
15. Besondere Bestimmungen für Verbraucher
15.1. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), gelten die zwingenden Bestimmungen des KSchG sowie des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) vorrangig vor diesen AGB.
Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- und Auswärtsgeschäften
Rücktrittsbelehrung. Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen von einem im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Die Frist beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Zur Ausübung des Rücktrittsrechts genügt eine eindeutige Erklärung – etwa per Post oder E-Mail – an: SWIFTGREEN OG, Gressenberg 34b, 8541 Bad Schwanberg, E-Mail: kontakt@swiftgreen.at. Hierfür kann das nachstehende Muster-Rücktrittsformular verwendet werden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung.
Folgen des Rücktritts. Im Falle eines wirksamen Rücktritts werden alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich, längstens binnen vierzehn Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung, zurückerstattet. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, sofern nichts anderes vereinbart wurde; Entgelte werden dafür nicht verrechnet.
Vorzeitiger Beginn der Leistung. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass mit der Dienstleistung bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird, hat er im Falle des Rücktritts einen anteiligen Betrag für die bis dahin erbrachten Leistungen zu zahlen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Dienstleistungsverträgen, wenn die Leistung vollständig erbracht wurde und die Agentur mit der Ausführung erst nach ausdrücklicher Zustimmung und Kenntnisnahme des Verlusts des Rücktrittsrechts begonnen hat (§ 18 Abs. 1 Z 1 FAGG).
Ausnahmen. Kein Rücktrittsrecht besteht insbesondere bei Waren oder digitalen Inhalten, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 18 Abs. 1 Z 3 FAGG).
Muster-Rücktrittsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: SWIFTGREEN OG, Gressenberg 34b, 8541 Bad Schwanberg, E-Mail: kontakt@swiftgreen.at
Hiermit trete/treten ich/wir (*) vom von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) zurück:
Bestellt am (*) / erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Datum und Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier):
(*) Unzutreffendes streichen.
15.2. Die Agentur ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. Als anerkannte Schlichtungsstelle nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz steht die Internet Ombudsstelle (www.ombudsstelle.at) zur Verfügung.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. E-Mail genügt.
16.2. Die Agentur ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für künftige Verträge zu ändern. Bei Dauerschuldverhältnissen werden Änderungen dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten schriftlich bekanntgegeben; sie gelten als genehmigt, wenn nicht binnen vier Wochen widersprochen wird. Auf diese Wirkung wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Im Falle eines Widerspruchs endet der Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung.
16.3. Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.
16.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Klausel nur, soweit sie nicht gegen zwingendes Recht verstößt.
16.5. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern mit Wohnsitz in der Europäischen Union bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
16.6. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird die ausschließliche Zuständigkeit des am Sitz der Agentur sachlich und örtlich zuständigen Gerichts vereinbart. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand gemäß § 14 KSchG.
SWIFTGREEN OG · Fassung: August 2026